Veranstaltung: | 2. Kreismitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 10 Anträge |
Antragsteller*in: | Sarah Brunner (KV Köln) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.04.2024, 15:03 |
A3: Wehrhaft sein - Demokratie verteidigen!
Antragstext
Der KV Köln setzt sich dafür ein, dass auf politischer Ebene alle
Möglichkeiten, die einer wehrhaften Demokratie zur Verfügung stehen um
sich gegen ihre Feinde von rechts zu verteidigen, zu ergreifen. Hierzu
gehören insbesondere:
- die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens
- die Prüfung eines Verbotes einzelner AfD-Landesverbände
- die Prüfung eines Verbots der Jugendorganisation der AfD, der JA
- die Prüfung der Entziehung von staatlicher Finanzierung für die AfD
- Gesetzesänderungen zum Schutz des Bundes- und der Landesverfassungsgerichte
- Demokratiekampagnen in Zusammenarbeit mit allen demokratischen Parteien.
Begründung
Auf bis zu 36% kommt die AfD derzeit in den Wahlumfragen auf Landesebene. Der NSDAP genügte im Jahr 1932 eine Zustimmung von 33% der Wähler*innen um binnen weniger Monate die Demokratie abzuschaffen. Was darauf folgte, war eine faschistische Schreckensherrschaft.
Aus dieser Geschichte haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes Konsequenzen gezogen. Sie haben die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und sie haben die Möglichkeit geschaffen, verfassungsfeindliche Parteien verbieten zu lassen, damit etwas Vergleichbares wie die Machtergreifung der Nationalsozialisten mit all seinen schrecklichen Folgen nie wieder geschehen solle.
Björn Höcke, AfD-Spitzenkandidat in Thüringen (und verbriefter Faschist), liebäugelt bereits damit, dass gegen die AfD nicht mehr die Verfassung geändert werden, oder die Wahl von Verfassungsrichtern möglich wäre, sollte seine Partei auf ein Drittel der Stimmen kommen.
Wir haben aufgrund unserer Geschichte nicht nur das Recht, sondern vielmehr die Pflicht das gesamte rechtliche Instrumentarium der Wehrhaftigkeit zu nutzen um unsere Demokratie zu verteidigen.
Hierzu gehört allen voran die Prüfung von Verbotsverfahren sowohl im Hinblick auf die gesamte Partei als auch einzelne Landesverbände.
Ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Schluss, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt: „Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, sodass sie gemäß Artikel 21 GG durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte. Das ist das Ergebnis der Analyse, die Programmatik und Äußerungen von Führungspersonen und Mandatsträger*innen untersucht und anhand des rechtlichen Maßstabs für ein Parteiverbot bewertet hat.[1] […] Die AfD will die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. Es handelt sich, bereits nach ihrer Programmatik, um eine rechtsextreme Partei. Sie zielt auf die Abschaffung der in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verbrieften Garantie der Menschenwürde. Außerdem setzt sich innerhalb der AfD zunehmend der insbesondere von Björn Höcke vorangetriebene Kurs durch, der sich an der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus orientiert.“[2]
Hinzu kommen die Beobachtungen der AfD-Landesverbände als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz bzw. zum Teil sogar die Einstufung als gesichert rechtsextrem.
Wenn nicht aufgrund einer solchen Faktenlage, wann dann, sollte man ein Verbotsverfahren gegen eine Partei prüfen?!
Natürlich verschwindet dadurch weder die Wählerschaft der AfD noch rechtsextremes Gedankengut aus irgendwelchen Köpfen. Was jedoch für eine längere Zeit verschwinden wird, ist ein schlagkräftiger parlamentarischer Arm für solches Gedankengut und Umsturzphantasien.
Natürlich dauern Verbotsverfahren ihre Zeit und sind keine schnelle, alleinige Lösung des Problems. Dies kann jedoch kein Argument dagegen sein. Vielmehr muss es heißen: „Das eine tun ohne das andere zu lassen!“
Wir brauchen darüber hinaus gute Bildungs- und Sozialpolitik, gute Kommunikation, die Unterstützung von Initiativen im Kampf gegen Rechtsextremismus und Demokratiekampagnen.
Die Entziehung staatlicher Förderung bis hin zu einem Verbot von Landes- oder sogar des Bundesverbands der AfD ist jedoch unerlässlich in einem wahrhaft wehrhaften Kampf gegen die Gefährdung unserer Demokratie und zunehmenden Rechtsextremismus in unserem Land.