Veranstaltung: | 2. Kreismitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 10 Anträge |
Antragsteller*in: | Rainer Kippe |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.03.2024, 15:22 |
A1: Obdachlosigkeit beenden, Wohnungsnot beseitigen
Antragstext
Unsere Partei, die Grünen in Köln, unternimmt alle erforderlichen Schritte, um
die Obdachlosigkeit in Köln zu beenden und die Wohnungsnot zu beseitigen. Dazu
werden im erforderlichen Umfang von der Stadt Köln Wohnungen angemietet,
Wohnungen gebaut und Büros zu Wohnungen umgebaut. Hilfe wird allen Betroffenen
gewährt, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft. Es werden keine
Betroffenen ausgeschlossen.
Die Ratsfraktion ist aufgefordert, mit ALLEN demokratischen Parteien im Rat und
mit allen engagierten Kräften der Kölner Zivilgesellschaft für dieses Ziel
Verhandlungen aufzunehmen und Vereinbarungen zu treffen.
Wir Kölner Grünen laden alle interessierten und erfahrenen Bürger zu einer
Konferenz zu diesem Thema ein, auf der die Situation analysiert und Wege zur
Lösung des Problems diskutiert werden. Dazu werden auch Vertreter der
Obdachlosen eingeladen.
Begründung
In dem vom "Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Abteilung Wohnungsnotfälle" herausgegebenen "Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit" wird auf Seite 22 berichtet, dass die Zahl der in Einfachhotels untergebrachten Obdachlosen von 2018 mit 770 Betten in 26 Einfachhotels auf in 2023 1.600 Betten in jetzt bereits 51 Einfachhotels angewachsen ist, darunter sind 125 alleinerziehende Frauen mit Kindern. Für diese Unterbringung wurden in 2023 29.200.000 Millionen aus städtischen Mitteln aufgewendet. Dieses Geld ist für die Stadt verloren.
Die Verweildauer der Menschen beträgt bis zu 14 Jahren, der Durchschnitt liegt bei 2 Jahren.
Diese Art der Dauerunterbringung ist nicht nur schädlich und unwirtschaftlich, sondern auch unzulässig, denn die Notunterbringung nach Ordnungsrecht §14 OBG darf nur vorübergehend sein, danach besteht ein Anspruch auf eine "angemessene Wohnung" nach Art. 25 der Menschenrechtskonvention, welche von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden ist.
Dieses Recht ist der Verwaltung bekannt und deshalb auch auf Seite 4 des erwähnten Konzepts bereits in der "Einleitung" erwähnt. Dennoch wurde diese Vorschrift bisher nicht beachtet.
Die Situation für Köln und den Kölner Rat und Verwaltung hat sich insofern geändert, als die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Frau Dunja Mijatovic, AnEnde Februar in einer Erklärung, die sogar in der Tagesschau verbreitet wurde, einen Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen Artikel 25 festgestellt und die Bundesrepublik zum Handeln aufgefordert hat.
Da wir Grünen in KÖLN seit mehreren Legislaturperioden das Sozialdezernat leiten, können wir uns nicht weiter wegducken und auf Bund und Land verweisen, zumal wir nicht nur in Köln den Sozialdezernenten stellen und im Rat die stärkste Fraktion sind, sondern darüber hinaus auch in Düsseldorf und Berlin in der Regierung sitzen.
Wir als KÖLNER GRÜNE müssen deshalb unverzüglich die Initiative ergreifen, denn "Menschenrechtsverletzungen", und bei Obdachlosen muss man ja nicht nur vom "Recht auf angemessene Wohnung" sprechen, sondern auch bezogen auf die Lebenserwartung und die Krankheitsrate der Obdachlosen vom "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"; sollten für uns als GRÜNE ein absolutes NoGo sein, denn schadet unserem Ansehen über Köln hinaus. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Artikel von Uli Kreikebaum im Kölner Stadtanzeiger vom 8.3. "schwerstkranke Obdachlose einfach abgeladen".
Deshalb ist UNVERZÜGLICHES HANDELN geboten